# STEUERN
ICH WILL
DAS MAXIMUM RAUSHOLEN
WELCHE KOSTEN KANN ICH VON DEN STEUERN ABZIEHEN?
Aus Erfahrung wissen wir, dass vielen Privatpersonen nicht bewusst ist, welche Kosten sie steuerlich geltend machen können und wie viel Sparpotenzial sich daraus ergibt. Nachfolgend haben wir für dich einen kurzen Überblick der wichtigsten Abzugsmöglichkeiten zusammengestellt.
Alimente & Unterhaltsbeträge
Alimente und Unterhaltsbeträge an Ex-Partner und Kinder werden als Steuerabzüge anerkannt. Für Kinder bestimmte Unterhaltsbeträge (Alimente) können bis und mit dem Monat abgezogen werden, in dem das Kind volljährig wird.
Fremdbetreuung der Kinder
Kosten für die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter oder Krippen lassen sich ebenfalls steuerlich geltend machen. Eltern können die nachgewiesenen Kosten bis zu einem Maximalbetrag abziehen.
Vorsorge
Reduzieren lässt sich die Steuerlast ausserdem auch durch Vorsorgeleistungen. Gelder, welche in die 3. Säule einbezahlt werden, können bis zu einem bestimmten Maximalbetrag in Abzug gebracht werden. Ebenfalls abzugsfähig sind Einkäufe in die 2. Säule.
Spenden
Zuwendungen an Organisationen und Institutionen, die öffentliche oder ausschliesslich gemeinnützige Zwecke verfolgen, können ebenfalls als Steuerabzug angegeben werden. In den meisten Kantonen sind maximal 20% des Nettoeinkommens abzugsfähig.
Krankheitskosten
Wenn die aus eigener Tasche bezahlten Gesundheitskosten einen bestimmten Anteil am Einkommen übersteigen, können diese abgezogen werden. Dazu zählen unter anderem Behandlungskosten beim Zahnarzt. Die Grenze ist jedoch häufig hoch gesetzt: In den meisten Kantonen sind es 5% des Nettoeinkommens. Weitere Abzugsmöglichkeiten gibt es bei Mehrkosten, die aus Folge einer Behinderung entstehen.
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Bruno
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Experte für: Steuern, Immobilien, Altersvorsorge
Standort: Nordwestschweiz / Mittelland
Boris
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Experte für: Steuern, Immobilien
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Gian
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