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# Sonstiges
Veröffentlicht: 20.10.22Lesezeit: 2 Minuten
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AHV Reform

AHV Reform

Am 25. September 2022 sagte die Schweiz ganz knapp Ja zur Rentenreform. Wir erläutern nachfolgend kurz, um was es geht.

Konsequenzen für Frauen

  • Das Referenzalter (neuer Begriff für Rentenalter) von Frauen wird von 64 auf 65 Jahre erhöht.
  • Die Erhöhung erfolgt schrittweise. Ab Inkrafttreten der Reform steigt das Referenzalter jährlich um drei Monate. Geplant ist, dass die erste Erhöhung im Jahr 2025 erfolgt. Dies betrifft alle Frauen mit dem Jahrgang 1961. Ab 2028 gilt dann für Männer wie auch Frauen das gleiche Rentenalter von 65.
  • Frauen, welche zwischen 1961 und 1969 geboren wurden, sind sogenannte Übergangsjahrgänge und kommen in den Genuss eines abgestuften Rentenzuschlags von max. CHF 160.- pro Monat, lebenslang.
  • Frauen der Übergangsjahrgänge können sich ab 62 frühpensionieren lassen. Ihre Rente wird weniger stark gekürzt. Sie können dann aber nicht vom Rentenzuschlag profitieren.

Flexibilisierung des Pensionierungszeitpunkts

  • Sowohl Männer wie auch Frauen können ihre Rente frühstens ab 63 (ausgenommen Frauen mit Übergangsjahrgängen vergl. oben) und spätestens mit 70 Jahren beziehen.
  • Der Rentenbezug kann neu schrittweise erfolgen. Vorbezug und Aufschub sind neu monatweise möglich.

Konsequenzen für alle, die nach 65 weiterarbeiten wollen

  • Wer nach 65 noch weiterarbeitet und mehr als CHF 1400 Franken pro Monat verdient, muss auch weiter in die AHV einzahlen. Neu werden diese Beiträge rentenbildend sein. D.h. wer seine Maximalrente noch nicht erreicht hat, kann seinen Rentenanteil dadurch erhöhen.

Welchen Einfluss hat dies auf die berufliche Vorsorge?

  • Einheitliches Referenzalter von 65 für Frauen und Männer.
  • Pensionskassen werden neu verpflichtet, Teilpensionierungen mit gesetzlich geregelten Bedingungen zu ermöglichen.
  • Aufschub der Altersleistung für Erwerbstätige bis 70 Jahre möglich.
  • Aufschub Freizügigkeit nur noch für Erwerbstätige.

Höhere MWST

  • Mit Inkrafttreten der Reform wird auch die MWST zugunsten der AHV um 0,4% erhöht (Normalsatz). Der reduzierte Satz steigt um 0,1%.
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