Beste Tipps, um Steuern zu sparen
Bald ist es wieder soweit – die jährliche Steuerklärung muss eingereicht werden. Damit nicht unnötige Steuern bezahlt werden, ist es wichtig zu wissen, welche Abzüge getätigt werden können.
Fahrtkosten – ÖV & Fahrrad
Es besteht die Möglichkeit, bis zu CHF 3000.- für die Fahrt vom Wohn- bis zum Arbeitsort bei der Bundessteuer abzuziehen, solange man ÖV, Fahrrad oder das Mofa benutzt. Autokosten können nur in Ausnahmefällen abgezogen werden. Je nach Wohnkanton ist es sogar möglich, dass noch höhere Abzüge bei den Fahrtkosten vorgenommen werden können.
Verpflegungskosten
Arbeitnehmer können für die Verpflegung eine Pauschale von bis zu CHF 3200.- geltend machen, sofern sie in der Arbeitspause nicht nach Hause können. Bietet der Arbeitgeber vergünstigtes Essen an, sind bis zu CHF 1600.- abzugsfähig. Die genaue Höhe des möglichen Abzuges ist kantonal geregelt.
Corona Problematik
Aufgrund der Corona Massnahmen mussten viele Angestellte auch im 2021 im Home Office arbeiten, dadurch hatten diese Personen auch keinen Arbeitsweg und keine Verpflegung am Arbeitsplatz.
Hier stellt sich die Frage, ob die Abzüge für die Berufsauslagen wie Fahrtkosten oder auswärtige Verpflegung auch im Steuerjahr 2021 abgezogen werden können.
Die Kantone handhaben dies unterschiedlich. In gewissen Kantonen (z.B. ZH oder BS) können die gleichen Abzüge wie in den Vorjahren gemacht werden. In anderen Kantonen (z.B. BE) dürfen die Steuerzahler nur Berufsauslagen abziehen, welche auch tatsächlich bezahlt worden sind.
Versicherungsprämien
Nicht jede Versicherungsprämie kann von der Steuer abgezogen werden. Dort wo ein Abzug geltend gemacht werden kann, gilt es zu beachten, dass sich die Höhe des Betrags von Kanton zu Kanton unterscheiden kann.
Die folgenden Versicherungsprämien sind NICHT abzugsfähig:
- Autoversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Diverse Sachversicherungen
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Todesfallversicherung
- Weitere Lebensversicherungen